DNA
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Obliatorisches DNA-Profil für Zuchthunde
Leider können wir es nicht verhindern, dass uns Dachverband und FCI immer wieder neue Vorschriften auferlegen. Zum DNA-Profil hat sich der SLC und der SNLC zusammenge schlossen und den Antrag gestellt, unsere seltenen Rassen von dieser Pflicht auszuschlies sen. Leider fand dieses Gesuch überhaupt kein Gehör und wurde mit den Worten abgeschmet tert: «Keine Ausnahme für Niemand». Die letzte Delegiertenversammlung der SKG hat den Antrag des ZV sowie das Umsetzungsreglement genehmigt. Immerhin konnte erwirkt werden, dass für Hunde, welche vor dem 1. Juli 2024 angekört wurden, Besitzstandwahrung gilt, d.h. bei diesen bleibt die Erstellung des Profils fakultativ.
Auszug aus dem Reglement:
Als Probematerial für den Identitätsnachweis werden nur Blutentnahmen (0.5ml) akzeptiert. Die Blutentnahmen müssen durch einen Tierzarzt erfolgen.
Das Profil wird durch die Firma Laboklin zu einem Spezialpreis erstellt. Die Aufbewahrung von isolierter DNA für 10 Jahre wird von Laboklin gewährleistet und kann somit auch für spätere oder andere Test verwendet werden (z.B. NCL).
Das DNA-Profil wird direkt an die SKG bei den Daten des jeweiligen Hundes im SHSB hinter legt. Der SNLC erhält ebenfalls eine Kopie.
Bei Deckrüden aus dem Ausland ist es in der Verantwortung des Züchters, ein dem Reglement entsprechendes Profil mit der Deckbescheinigung einzureichen.
Weitere FAQ – Häufige Fragen zu DNA Profile finden Sie auf der Homepage der SKG: https://www.skg.ch/zucht/gesundheitsvorsorge/vorsorgeuntersuchungen/
Namens der Zuchtkommission:
Margrit Martegani